Zum einen gibt es betriebliche Störungen wie z. B. Verstopfungen durch Wurzeleinwüchse oder Rohreinbrüche, welche in der Regel vom Eigentümer selbst bemerkt und im eigenen Interesse sofort behoben werden.
Viel häufiger entstehen aber vom Eigentümer meist unbemerkt Undichtigkeiten, zum Beispiel durch alternde Teerdichtungen in Steinzeugrohren, die dazu führen, dass zum einen ungeklärtes Abwasser ins Grundwasser gelangt (Exfiltration), zum anderen aber auch Grundwasser ins Kanalnetz eindringen kann (Infiltration).
Dies führt zu erheblicher unnötiger Belastung der Kläranlagen. Deren Kapazität muss dadurch erhöht werden mit der Folge, dass die Abwassergebühren angehoben werden.
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